Verordnung zur Verbesserung der Ausbildung Jugendlicher (G-SIG: 10021039)
Lockerung des Beschäftigungsverbots für Jugendliche für die Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr. Außerdem Umwandlung der Muß-Vorschriften der ArbeitsstättenVO betr. für Frauen und Männer getrennte Sanitärräume in eine Kann-Vorschrift