Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
Änderung der Aufenthaltsverordnung, Änderung der Beschäftigungsverordnung, Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung;<br /> Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (Saisonarbeitnehmerrichtlinie), im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ICT-Richtlinie) sowie zu Forschungs- und Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Europäischen Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pai-Tätigkeit (REST-Richtlinie)