Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Erlass einer Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung - UVAV);<br /> Digitalisierung des Verfahrens über die Anzeige von Versicherungsfällen, elektronische Anzeige als ausschließlicher Meldeweg, Wegfall der bisherigen Formulare, Nutzung von Daten aus anderen Anzeigeverfahren