Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts (G-SIG: 12022083)
Umstellung der Krankenhausleistungen vom allgemeinen vollpauschalierten Pflegesatz auf ein differenziertes Entgeltsystem mit medizinisch leistungsgerechten Entgelten durch Einführung von Fallpauschalen für die gesamte Krankenhausbehandlung und von Sonderentgelten für die medizinische Hauptleistung mit einheitlichen Bewertungsrelationen; Einführung krankenhausindividueller Abteilungspflegesätze für die ärztlich-pflegerischen Leistungen und eines Basispflegesatzes für die nicht-medizinischen Leistungen; Wegfall des Selbstkostendeckungsanspruchs der Krankenhäuser; Beachtung des Grundsatzes der Beitragsstabilität nach § 141 SGB V; Vereinbarung medizinisch leistungsgerechter Entgelte