Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung)
Nähere Bestimmungen zu den Vorgaben im Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 betr. Meldepflicht für Tankstellenbetreiber bzw. die Verkaufspreise vorgebende Unternehmen bei Änderungen der Kraftstoffpreise an die Markttransparenzstelle, Weitergabe an die Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten, Veröffentlichung sowie damit verbundene konkrete Aufgaben der Marktransparenzstelle<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erhöhung von Transparenz und Aktualität der Verbraucherinformation durch Einschränkung möglicher Befreiungen der Tankstellen von der Meldepflicht sowie elektronische Datenbereitstellung in regelmäßigen Intervallen von höchstens einer Minute