Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011
Festsetzung des Umlagesatzes für das Kalenderjahr 2011 auf 0,0 Prozent, Finanzierung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage