Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2009
Festsetzung des Umlagesatzes für das Kalenderjahr 2009 auf 0,10 Prozent, Finanzierung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage