Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Erlass einer Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV), Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung;<br /> Konkretisierung der Anforderungen an gewerbliche Vermittler von Finanzanlagen durch Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, Registrierung der Vermittler, Übertragung der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auf die Vermittler