Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder (Erste Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes - 1.BMeldDÜV) (G-SIG: 10021034)
Regelung der Durchführung regelmäßiger Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden der Länder für die Fälle, in denen die Anmeldung bei einer Meldebehörde eines anderen Landes erfolgte; Verfahrensvorschriften für die Fortschreibung von Einwohnerdaten, für die mehrere Länder zuständig sind