Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV)
Neufassung, Verfahren und Standards für Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden unter Verwendung des vorausgefüllten Meldescheins, Regelung der Rückmeldung nach einer Anmeldung oder nach einer Fortschreibung der Daten im Melderegister, Anpassung von Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften, Organisation und Technik des automatisierten Abrufverfahrens zur Anmeldung