Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes (G-SIG: 14022196)
Regelung von Einzelheiten des Verfahrens der länderweisen Aufteilung des Länder- und Gemeindeanteils an den von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auszuzahlenden Altersvorsorgezulagen und deren Erstattung durch die Länder