Verordnung zur Durchführung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (G-SIG: 09021504)
Straßenverkehrsunfälle mit leichtem Sachschaden werden künftig für statistische Zwecke nur noch der Zahl nach erfaßt
Straßenverkehrsunfälle mit leichtem Sachschaden werden künftig für statistische Zwecke nur noch der Zahl nach erfaßt