Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV)
Konkretisierung der Anforderungen an Auswahlkriterien, Bewerbungs- und Auswahlverfahren und Leistungsüberprüfung, Festlegung der Höchstgrenze der geförderten Studierenden für das Jahr 2011, Regelung der Grundlagen für die Berufung und Organisation des Beirats