Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (G-SIG: 00021018)
Die in 3- bis 5-jährigem Abstand zu wiederholende Repräsentativstatistik bei Haushalten aller Bevölkerungskreise über die Wirtschaftsrechnung eines Jahres soll 1978 durchgeführt werden