Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) (G-SIG: 11021998)
Anpassung aufenthalts- und paßrechtlicher Regelungen an das neue Ausländergesetz. Beibehaltung der Befreiung bestimmter Personengruppen von der Aufenthaltsgenehmigungs- und Paßpflicht