Verordnung zur Bestimmung von Abfällen nach § 2 Abs.2 des Abfallbeseitigungsgesetzes (G-SIG: 00021079)
Erfassung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle für die gesetzliche Anzeige- und Nachweispflicht der Einsammler, Beförderer und Beseitiger sowie für die Aufstellung der Abfallbeseitigungspläne