Verordnung zur Bereinigung tierseuchenrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12021084)
Zusammenfassung aller durch Novellierung des Tierseuchengesetzes überarbeitungsbedürftigen Vorschriften, sofern sie nicht durch besondere Verordnungen geregelt sind. Gleichzeitig Befreiung der Vorschriften von überholten Begriffen und Umsetzung von EG-Recht in innerstaatliches Recht