Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung, Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit;<br /> Anpassung an EU-Recht hinsichtlich Lebensmittel aus China und Indien (Melamim und Guarkernmehl) und Benennung von Einfuhrsorten, Änderung der LMEV auf Grund von bilateralen Abkommen zwischen der EU und den Staaten Island, Schweiz und Grönland, Ergänzung von Vorschriften über das Führen von Verzeichnissen um Regelungen zur Informationsübermittlung zu den anerkannten Zolllagern und zu den registrierten Schiffsausrüstern durch die zuständigen Behörden