Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Erhöhung der Entschädigungsrenten nach dem BEG rückwirkend ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 Prozent
Erhöhung der Entschädigungsrenten nach dem BEG rückwirkend ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 Prozent