Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
Änderung der Strahlenschutzverordnung, Änderung der Röntgenverordnung;<br /> Verbesserung des Strahlenschutzes und Entlastung der Wirtschaft von bürokratischem Aufwand, vereinfachte Genehmigungsverfahren in der Begleitdiagnostik der medizinischen Forschung, Aufhebung von Genehmigungserfordernissen, Anpassung von Freigabewerten an das geänderte Abfallrecht, Umgang mit abhandengekommenen radioaktiven Stoffen, Einschränkung der grenzüberschreitenden Verbringung von NORM (Naturally Occurring Radioactive Material), Berücksichtigung von Patientenausscheidungen, Erweiterung von elektronischer Datenübertragung zur Genehmigungserteilung