Verordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften
Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung, Änderung der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung;<br /> Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale auf 20 Prozent der Grunderwerbs- und Baukosten, Trennung der den Bau- und Verwaltungskosten zugrunde liegenden Leistungen durch zwei Anlagen der Verordnung, redaktionelle Änderungen