Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (G-SIG: 12021655)
Beschleunigung der Durchführung von Genehmigungsverfahren durch die Reduzierung von Genehmigungserfordernissen. Berücksichtigung von Erfahrungen der Länder bei der Anwendung der Verordnung sowie zwischenzeitlich eingetretene technische Veränderungen. Herausnahme von Anlagen aus den Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Befreiung einzelener Anlagetypen von Genehmigungsverfahren, Schaffung von Ausnahmeregelungen