Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
Nachrüstung der Kraft-Wärme-Kopplungs-, Windenergie-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen, Einstellung der Frequenzschutzeinrichtung auf bestimmte Hertz-Bereiche, Festlegung der genauen Abschaltfrequenzwerte durch die Betreiber der Übertragungsnetze, Durchführung der Nachrüstung innerhalt von drei Jahren, Kostenregelung