Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Beseitigung des Zeitverzugs bei der Erlöswirksamkeit von Kosten aus Investitionsbudgets, Abbildung der Kosten aus Investitionsmaßnahmen unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung, Durchführung des Plan-Ist-Abgleichs und des Ausgleichs eventuell zu hoch angesetzter Kosten über das Regulierungskonto