Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)
Aufhebung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 2. Juli 1975;<br /> Überarbeitung der Schutzmaßnahmen bei und nach Feststellung der Tierseuche, Anpassung der erforderlichen Zeiträume zwischen Untersuchungen, Einrichtung von Sperrbezirken