Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Präzisierung der Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie, Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands, Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems, Gewährleistung eines gleichartigen Schutzniveaus für Oberflächengewässer