Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes (G-SIG: 00021891)
Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Altersversorgung, für die der Bund Beiträge erstattet; Regelungen zum Erstattungsverfahren
Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Altersversorgung, für die der Bund Beiträge erstattet; Regelungen zum Erstattungsverfahren