Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (G-SIG: 00021124)
Ablösung des § 4 b Nr. 1 und 2 Lebensmittelgesetz; dabei Erweiterung des Katalogs der Stoffe, deren Verwendung in der Viehwirtschaft verboten ist sowie der Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung nicht verbotener Stoffe