Verordnung über statistische Erhebungen zum Erwerbsstatus der Bevölkerung (Erwerbsstatistikverordnung - ErwerbStatV) (G-SIG: 15021525)
Durchführung von Erhebungen als Bundesstatistik für die Dauer von zwei Jahren
Durchführung von Erhebungen als Bundesstatistik für die Dauer von zwei Jahren