Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) (G-SIG: 10021841)
Verkehrsfähigkeit in Abhängigkeit von der Zulassung durch die Bundesoberbehörde. Festlegung von Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von Arzneimitteln mit Strahlen; Kennzeichnungsvorschriften