Verordnung über Meldepflichten der Fettwirtschaft (Meldeverordnung Fette) (G-SIG: 10021031)
Verpflichtung der Unternehmen der Fettwirtschaft zum regelmäßigen Melden von aufgenommenen und verarbeiteten Mengen, von hergestellten und abgesetzten Erzeugnissen sowie der Bestände. Die Daten sollen den Marktüberblick sichern und sind Voraussetzung für entsprechende Meldungen an die EG-Organe