Verordnung über Höchstmengen an Schadstoffen in Lebensmitteln (Schadstoff-Höchstmengenverordnung - SHmV) (G-SIG: 11021254)
Festsetzung von höchstzulässigen Gehalten für Schadstoffe in Lebensmitteln, die infolge von Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens unmittelbar oder über die Nahrungskette in die Lebensmittel gelangen und zu Gesundheitsgefährdung führen. Erstmalige Festsetzung von Höchstmengen für polychlorierte Biphenyle (PCB); Übernahme und Verschärfung der Vorschriften der bisherigen "Quecksilberverordnung, Fische"