Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (G-SIG: 11021656)
Medizinisch überholte Leistungen sowie therapeutisch umstrittene Leistungen mit geringem Abgabepreis werden von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgenommen