Verordnung über Gashochdruckleitungen (Gashochdruckleitungsverordnung - GasHDrLtgV)
Neufassung, Geltung nur noch für Gashochdruckleitungen als Energieanlage zur Versorgung mit Gas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, Ergänzung von Anforderungen an die technische Sicherheit, Regelungen zur Anerkennung von Sachverständigen nach dem Prinzip des Einzelsachverständigenwesens, Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, Anerkennung von gleichwertigen Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht