Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung - BZEV)
Festlegung von zu erhebenden Grunddaten zur Ermöglichung von Aussagen über den Zustand der Waldböden, Stichprobenverfahren, Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften, Unterhalt einer Datenbank