Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust
Erlass einer Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV), Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung;<br /> Einrichtung eines nationalen Koordinierungssystems, Übertragung der Aufgabe einer Anlaufstelle auf das Bundesamt für Justiz, den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und auf die Kontaktstellen der Länder für das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen