Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV)
Regelung der technischen Einzelheiten der Datenübermittlung einschließlich der Vorgaben für Datenformate, Aktualisierung und Datensicherheit, Übermittlung von Daten zu Eintragungen oder Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister