Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV)
Regelungen zu den von den Rechtanwaltskammern zu führenden Verzeichnisse der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte, Regelung des Gesamtverzeichnisses, Abruf von Angaben aus dem Gesamtverzeichnis über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis, Führung der elektronischen Anwaltspostfächer und Übergangsregelung