Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV)
Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren, Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten mit Erlaubnis nach § 17 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes als Adressat der Verordnung, Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit nach der Abgabe, Anforderungen an die Samenbanken, Dokumentationspflichten, Aufhebung von tierzuchtrechtlichen Verordnungen