Verordnung über die Gewährung von Wintergeld an entsandte Arbeiter (Wintergeld-Verordnung) (G-SIG: 00021377)
Zulassung von Wintergeldzahlungen für Arbeitsstunden, die entsandte Arbeiter in europäischen Gebieten nördlich des 42. Breitengrades außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitsförderungsgesetzes leisten