Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Kupferstudiengruppe (G-SIG: 12021412)
Gewährung von Vorrechten und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen gem. dem Abkommen vom 21. November 1947 für die Internationale Kupferstudiengruppe, deren Satzung durch Beschluß der VN-Kupferkonferenz vom 23. Januar 1992 in Kraft gesetzt wurde. Ziel der IKSG ist die Verbesserung der Markttransparenz und des Informationsaustausches für Erzeuger- und Verbraucherländer