Verordnung über die Gewährung einer Beihilfe an Kleinerzeuger von Getreide (Kleinerzeugerbeihilfeverordnung) (G-SIG: 11021006)
Bestimmung des "kleinen Erzeugers", der Anspruch auf Beihilfen zur Minderung der Belastung durch die Mitverantwortungsabgabe Getreide entsprechend EG-Bestimmungen hat, durch das Kriterium Getreidefläche (Obergrenze 15 ha)