Verordnung über die Gewährung einer Beihilfe an Kleinerzeuger von Getreide (Kleinerzeugerbeihilfeverordnung) (G-SIG: 10021860)
Bestimmung des "kleinen Erzeugers" durch das Kriterium der Getreidefläche (Obergrenze 15 ha), der Anspruch auf Beihilfen zur Minderung der Belastung durch die Mitverantwortungsabgabe Getreide entsprechend EG-Bestimmungen hat