Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung - 4. BWI-VO)
Durchführung der Waldinventur in der Zeit vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022, Durchführung eines einheitlichen terrestrischen Stichprobenverfahrens mit systematischer Verteilung, Festlegung der zu erhebenden Grunddaten