Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) (G-SIG: 11021703)
Anpassung an den aktuellen Informationsbedarf. Änderung und Erweiterung der zu erfassenden Daten, z.B. Diagnosen und Kosten. Umstellung der koordinierten Länderstatistik auf eine Bundesstatistik; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistik unter Berücksichtigung des Datenschutzes. (Berücksichtigung der Änderungsbegehren des BR gem. Drs 106/89 (Beschluß)