Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) (G-SIG: 11021503)
Anpassung der Inhalte der Krankenhausstatistik an den aktuellen Informationsbedarf im Hinblick auf gesundheitspolitische Entscheidungen und zur Aufgabenerfüllung der an der Krankenhausfinanzierung Beteiligten. U.a. Änderung und Erweiterung der zu erhebenden Inhalte (z.B. Diagnose und Kosten), Umstellung von einer koordinierten Länderstatistik auf eine Bundesstatistik mit einheitlichen Erhebungs- und Verarbeitungsverfahren, Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistik unter Berücksichtigung des Datenschutzes