Verordnung über die Berufsausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen bei Rechtsbeiständen (G-SIG: 11021313)
Rechtsbeiständen, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, wird die fachliche Eignung zur Ausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen zuerkannt
Rechtsbeiständen, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, wird die fachliche Eignung zur Ausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen zuerkannt