Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (Eisenbahn-Gefahrgutverordnung - EiGefGV) (G-SIG: 00021661)
Regelungen für den Eisenbahntransport gefährlicher Güter in Anlehnung an Vorschriften für die übrigen Verkehrsträger unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter. Übernahme der Anlage C der Eisenbahn-Verkehrsordnung