Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPrV)
Neufassung, Straffung der Ausbildung bei unveränderter Mindestausbildungszeit, Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Prüfungskommission, Erhöhung der zu zahlenden Prüfungsgebühr, Änderung des Prüfsystems hinsichtlich der zu schreibenden Klausuren und des Benotungsverfahrens