Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV) (G-SIG: 10021138)
Verbesserung des Schutzes der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Besitz- und Verkehrsverbot für einzelne Haarwild- und sämtliche Federwildarten. Ausnahmetatbestände für den Vorerwerb, den rechtmäßigen Import und die Zucht. Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten für den Handel und Präparatoren. Einschränkung des Haltens heimischer Greifvögel und Falken